Die Verlässliche Halbtags-Grundschule (VHG)
Seit dem 1. August 2005 ist im Schulgesetz von Berlin vorgeschrieben, dass alle Grundschulen eine verlässliche Betreuung der Schüler/innen von 7:30 bis 13:30 Uhr gewährleisten müssen (Verlässliche Halbtags-Grundschule, VHG).
Das bedeutet: Allen Schüler/innen der 1. bis 6. Klasse werden während der Schulzeit zwischen 7:30 und 13:30 Uhr auch außerhalb des Unterrichts in der Schulstation, der Schatzinsel, pädagogisch betreut. Diese Betreuung innerhalb der VHG ist für die Eltern kostenfrei. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Seite »Schatzinsel« dieser Homepage.